Nachschlagewerk:
1. Rechtliche Aspekte:
Rechtliche Grundsätze
Das WHG (Wasserhaushaltsgesetz), sowie das BayWG ( Bayerisches Wassergesetz) regeln grundsätzlich den Umgang mit gewerblichem wie auch häuslichem Abwasser.
Im Rahmen des WHG stellt das vorsätzliche oder fahrlässige Einleiten von Abwasser in das Grundwasser (oder andere Gewässer) eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldstrafe bis zu 50.000,- € geahndet werden kann.
Das StGB (Strafgesetzbuch) sieht diesen Tatbestand sogar als Straftat, welche bei Vorsatz auch mit Freiheitsstrafe bis z fünf Jahre geahndet werden kann.
Eigenüberwachungsverordnung
Mittlerweilen haben nahezu alle Bundesländer Eigenkontrollverordnungen erlassen, welche die Inspektion, Prüfung und Wartung von Abwasserbeseitigungsanlagen regeln. In Bayernwurde 1995 die Verordnung zur Eigenüberwachung von Wasserversorgungs- und Abwasseranlagen (Eigneüberwachungsverordnung EÜV) verbindlich eingeführt.
Gegenstand |
Überprüfung / Maßnahme |
Häufigkeit |
Bauliche Teile |
Einfache Sichtprüfung |
1 mal jährlich |
bezüglich Bauzustand, Betriebssicherheit und Funktionsfähigkeit |
bei Entlastungsanlagen ohne Fernüberwachung auch nach jedem Regenereigniss |
Kanäle einschließlich Schächte, zugehörige Bauwerke, (z.B. Pumpwerke, Regenbecken, Regenüberläufe, Meßschächte, Düker |
eingehende Sichtprüfung bis DN 1200 bzw. Ei 800/1200 mittels Fernsehuntersuchung |
1 mal in 10 Jahren |
Ab DN 1200 bzw. Ei 800/1200 mittels Begehung |
1 mal in 5 Jahren |
oder mittels Leckagedetektionsmethode |
1 mal in 10 Jahren |
Prüfung auf Wasserdichtheit (bei Kanälen älter als 40 Jahre z.B. mittels Wasserauffüllung bis Rohrscheitel |
1 mal in 20 Jahren, erstmals ab einem Alter von 40 Jahren |
Normen:
Inspektion von Kanälen
DIN 1986 – 30
Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke
Teil 30 : Instandhaltung
DIN EN 1610
Verlegung und Prüfung von Abwasserleitungen und -kanälen
ATV – A142
Abwasserkanäle und –leitungen in Wassergewinnungsgebieten
ATV – M143
Inspektion, Instandhaltung, Sanierung und Erneuerung von Abwasserkanälen und –leitungen.
Teil 2 : Optische Inspektion
Teil 6 : Dichtheitsprüfungen bestehender, erdüberschütteter Abwasserleitungen und –kanäle
Und Schächte mit Wasser, Luftüber- und Unterdruck
EÜV (Eigenüberwachungsverordnung)
Verordnung zur Eigenüberwachung von Wasserversorgungs- und Abwasseranlagen
LFW Merkblatt 4.3/6 (Landesamt für Wasserwirtschaft)
Teil 1: Prüfung alter und neuer Abwasserkanäle
Teil 2: Prüfverfahren
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